1. Geltung
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Johanna Hauhart, Hauhart Performance, Neubauzeile 112b, 4030 Linz (im Folgenden „Trainerin“) und den Athletinnen und Athleten bzw. Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Mitglied“).
1.2.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im jeweils individuell abgeschlossenen Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
2.1.
Der Vertrag kommt durch die Unterfertigung des Vertrages zustande.
2.2.
Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Vertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
2.3.
Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
3. Leistungsgegenstand und Abgrenzung
3.1.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils individuell abgeschlossenen Vertrag.
3.2.
Die Trainerin erbringt sportliche Trainings-, Athletik- und Betreuungsleistungen zur Entwicklung und Verbesserung der allgemeinen und sportartspezifischen Leistungsfähigkeit. Die Leistungen können insbesondere Athletiktraining, Personal Training, individuelle Trainingsplanung, Belastungssteuerung sowie Return-to-Sport-Training umfassen.
3.3.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei den angebotenen Leistungen, insbesondere auch im Bereich Return to Sport, um keine medizinischen, therapeutischen oder physiotherapeutischen Leistungen handelt. Ein Training oder Beratungsgespräch kann eine ärztliche, physiotherapeutische oder sonstige medizinische Abklärung bzw. Behandlung nicht ersetzen.
3.4.
Eine Übertragung der vertraglichen Rechte auf Dritte ist ausgeschlossen.
4. Zahlungsbedingungen, Verzug und Wertsicherung
4.1.
Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist jeweils am 1. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig und mittels Überweisung auf das im Vertrag angeführte Konto der Trainerin zu bezahlen, sofern im individuellen Vertrag keine abweichende Zahlungsart vereinbart wurde. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
4.2.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Trainerin berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei verschuldeten Zahlungsrückständen können zudem zweckentsprechende Betreibungskosten geltend gemacht werden.
4.3.
Das vertraglich vereinbarte Entgelt bzw. der Mitglieds- oder Abonnementbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020. Schwankungen der Indexzahl bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Eine erstmalige Anpassung des Beitrags ist frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten ab Vertragsabschluss möglich, danach jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres.
5. Terminvereinbarungen und Ausfallshonorar
5.1.
Vereinbarte Trainingstermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin abgesagt werden. Bei rechtzeitiger Absage kann die betreffende Trainingseinheit – vorbehaltlich verfügbarer Termine – innerhalb des für die Leistung vereinbarten Zeitraumes nachgeholt werden. Bei einer Absage innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sowie bei Nichterscheinen gilt die Trainingseinheit als in Anspruch genommen. Bei Mitgliedschafts-, Paket- oder Abonnementmodellen besteht kein Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder Rückerstattung. Einzeln gebuchte Trainingseinheiten werden in diesem Fall vollständig verrechnet.
5.2.
Betriebsurlaube sind Bestandteil der Jahresplanung und werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus bekannt gegeben. Soweit im individuellen Vertrag vorgesehen, kann für dadurch entfallende persönliche Trainingseinheiten ein videobasiertes Ersatztraining, ein schriftlicher Trainingsplan oder eine sonstige vereinbarte Ersatzleistung zur Verfügung gestellt werden. Diese gilt als entsprechende Trainingsleistung.
Bei Krankheit, Verletzung oder sonstigen unvorhersehbaren Ausfällen der Trainerin wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine alternative Trainingsleistung angeboten. Ist dies nicht möglich, wird die betroffene Trainingseinheit gutgeschrieben oder der darauf entfallende Betrag rückerstattet.
5.3.
Urlaubsbedingte oder sonstige persönliche Abwesenheiten des Mitglieds führen grundsätzlich zu keiner Reduktion, Rückerstattung oder Gutschrift des vereinbarten Mitglieds- oder Abonnementbeitrages. Soweit im jeweiligen Vertragsmodell vorgesehen bzw. von der Trainerin angeboten, kann für in diesem Zeitraum nicht persönlich wahrgenommene Trainingseinheiten ein videobasiertes Ersatztraining oder ein schriftlicher Trainingsplan zur Verfügung gestellt werden.
5.4. Inanspruchnahme und Übertragbarkeit von Trainingseinheiten
5.4.1.
Athletiktraining: Die im jeweiligen Mitgliedschafts- oder Paketmodell enthaltenen Trainingseinheiten sind innerhalb der im individuellen Vertrag vereinbarten Vertrags- bzw. Paketlaufzeit in Anspruch zu nehmen. Nicht innerhalb dieser Laufzeit konsumierte Trainingseinheiten verfallen mit Ablauf der vereinbarten Vertrags- bzw. Paketlaufzeit. Eine Übertragung über das Vertrags- bzw. Paketende hinaus sowie eine Auszahlung oder Gutschrift nicht konsumierter Einheiten ist ausgeschlossen, sofern die Nichtinanspruchnahme vom Mitglied zu vertreten ist.
5.4.2.
Personal Training / Return to Sport: Nicht innerhalb des jeweiligen Abrechnungsmonats konsumierte Personal-Training-Einheiten können in Folgemonate übertragen werden. Die Anzahl der übertragbaren Einheiten ist nicht begrenzt. Übertragene Einheiten müssen jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats, aus dem die betreffende Einheit stammt, in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die betreffende Einheit. Eine Auszahlung oder Gutschrift nicht konsumierter Einheiten erfolgt nicht, sofern die Nichtinanspruchnahme vom Mitglied zu vertreten ist.
5.4.3.
Ausfälle der Trainerin: Die vorstehenden Verfallsfristen gelten nicht für Trainingseinheiten, die aufgrund eines von der Trainerin zu vertretenden Ausfalls nicht durchgeführt werden konnten. Für diese gelten die Regelungen gemäß Punkt 5.2.
6. Gesundheitszustand, Eigenverantwortung und Haftung
6.1.
Das Mitglied bestätigt, dass keine bekannten gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die einer Teilnahme am vereinbarten Training entgegenstehen. Das Mitglied verpflichtet sich, die Trainerin über für die Trainingsdurchführung relevante Verletzungen, gesundheitliche Einschränkungen sowie Veränderungen des Gesundheitszustandes zu informieren.
6.2.
Die Trainerin ist nicht verpflichtet und nicht befugt, eine medizinische Diagnose oder medizinische Beurteilung der Trainingsfähigkeit vorzunehmen. Das Mitglied ist verpflichtet, Beschwerden und gesundheitliche Einschränkungen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Bei Auftreten von Schmerzen, Beschwerden oder sonstigen gesundheitlichen Auffälligkeiten ist die betreffende Übung bzw. das Training abzubrechen und die Trainerin unverzüglich zu informieren.
6.3.
Die Trainerin haftet nicht für das Abhandenkommen von mitgebrachten Gegenständen oder Wertsachen der Mitglieder.
7. Verhalten am Trainingsort und Sicherheitsvorschriften
7.1. Zutritt und Trainingsfähigkeit
7.1.1.
Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbarem Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann die Teilnahme am Training für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. Die Mitnahme von Waffen, die Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel an den Trainingsort ist strikt untersagt.
7.2. Sauberkeit und Umgang mit Equipment
7.2.1.
Sämtliche Trainingsbereiche sind sauber zu halten und von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Utensilien sind pfleglich und schonend zu behandeln und dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Bei Unklarheiten bezüglich der Ausführung oder Gerätenutzung ist zwingend vorab eine Einweisung der Trainerin einzuholen.
7.3. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
7.3.1.
Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Trainingsteilnehmern oder anwesenden Personen zu unterlassen. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer anwesender Personen ist nur nach deren vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung zulässig.
7.4. Erste Hilfe
7.4.1.
Im Falle von Verletzungen anderer Personen am Trainingsort ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
7.5. Konsequenzen bei Fehlverhalten
7.5.1.
Stellt ein Mitglied eine Gefährdung oder Belästigung anderer trotz zweimaliger Ermahnung durch die Trainerin nicht ab, kann dieses an dem Tag, an dem die Handlung gesetzt wurde, vom Training ausgeschlossen und des Trainingsortes verwiesen werden. Das Recht der Trainerin, den Vertrag aus wichtigem Grund (gemäß Punkt 9 der AGB) mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen, bleibt hiervon unberührt.
8. Aussetzung des Vertrages
8.1.
Ist das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder Verletzung länger als 30 aufeinanderfolgende Tage nicht trainingsfähig oder liegt eine vergleichbare gesundheitliche Verhinderung vor, kann nach Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung eine vorübergehende Ruhendstellung des Vertrages vereinbart werden.
8.2.
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest bzw. den Mutter-Kind-Pass zu bescheinigen.
8.3.
Während der vereinbarten Ruhendstellung werden die davon betroffenen vertraglichen Leistungen ausgesetzt und für diesen Zeitraum kein entsprechender Mitglieds- bzw. Abonnementbeitrag verrechnet. Eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit verlängert sich, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, um die Dauer der Ruhendstellung.
9. Vorzeitige Vertragsauflösung
9.1.
Die Trainerin kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sich das Mitglied mit der Zahlung trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen in Verzug befindet oder wiederholt gegen Sicherheits- und Verhaltensanweisungen verstößt.
9.2.
Dauert eine gesundheitliche Verhinderung des Mitglieds länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag vorzeitig kündigen.
10. Datenschutz und Bildrechte
10.1.
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzinformation von HAUHART Performance.
10.2.
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, erfolgt – soweit eine Einwilligung erforderlich ist – ausschließlich aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung.
10.3.
Foto- und Videoaufnahmen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung werden nur bei Vorliegen einer gesonderten freiwilligen Einwilligung verwendet. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1.
Das Mitglied hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen.
11.2.
Änderungen von vertragsrelevanten Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) sind der Trainerin unverzüglich mitzuteilen.
11.3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11.4.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz, soweit gesetzlich zulässig.
12. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
AN: Johanna Hauhart Neubauzeile 112b 4030 Linz e-mail: office@h-performance.at Tel: +43 660 1928030
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) _________________________________________ Bestellt am (*)/erhalten am (*): _________________________________________ Name des/der Verbraucher(s): _________________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _________________________________________ Datum _________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen